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Beitragsordnung des Fördervereins Sächsisches Sportmuseum Leipzig e.V. |
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Die Mitglieder des Fördervereins Sächsisches Sportmuseum Leipzig e.V. verpflichten sich zur Zahlung eines Beitrages gemäß § 5 der Satzung. |
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Die Höhe der Beiträge entsprechend der Mitgliedschaft wird von der
Mitglieder- versammlung jährlich festgelegt. |
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| Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. | |||||||||||||
| 1. |
Auf der Grundlage der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung folgende
Mindest- beiträge pro Jahr: |
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| a) persönliche Mitglieder | |||||||||||||
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| b) fördernde Mitglieder | |||||||||||||
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| 2. | Die Beitrittsgebühr beträgt für | ||||||||||||
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| 3. |
Der Beitrag ist bis 30.April des laufenden Jahres an den Förderverein Sächsisches Sportmuseum Leipzig e.V. zu entrichten. |
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beschlossen zur Gründungsversammlung am 10.10.1991 |
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Nachtrag: Paragraph 1 Abs. a) Bei der Mitgliederversammlung am 31.März 2007 einstimmig beschlossen: Neuer Beitrag ab 31.03.2007: Mitglieder 40.- €, Rentner 25.- €, juristische Personen ab 50.- € |
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