Beitragsordnung des Fördervereins 
Sächsisches Sportmuseum Leipzig e.V.

Die Mitglieder des Fördervereins Sächsisches Sportmuseum Leipzig e.V. verpflichten 
sich zur  Zahlung eines Beitrages gemäß § 5 der Satzung.
Die Höhe der Beiträge entsprechend der Mitgliedschaft wird von der Mitglieder-
versammlung jährlich festgelegt.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
1. Auf der Grundlage der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung folgende Mindest-
beiträge pro Jahr: 
               a) persönliche Mitglieder
siehe Fußnote -natürliche Personen über 25 Jahre
.
40.- €
siehe Fußnote -natürliche Personen unter 25 Jahre, Arbeitslose,
Rentner, Studenten, Vorruheständler                   
.
25.- €
siehe Fußnote -juristische Personen (Vereine, Institutionen,
Museen, Wirtschaftsunternehmen)            
je nach Größe
.
50.- €
bis 250.- €
0,50 € je Mitglied/Mitarbeiter,
jedoch mindestens 50.- € und höchstens 250.- €
.
                b) fördernde Mitglieder
Für fördernde Mitglieder besteht auch die Möglichkeit, den Betrag als 
Sach- oder Dienstleistung zu erbringen. Diese müssen einen dem 
Mindestbeitrag entsprechenden Wert haben. Eine Summierung von 
Teilleistungen im Jahresverlauf ist möglich. Über die Anerkennung der 
Sach- und Dienstleistungen als Förderbeitrag entscheidet der Vorstand.
.
2. Die Beitrittsgebühr beträgt für
a) persönliche Mitglieder
.
20.- €
b) fördernde Mitglieder 100.- €
                                                                               
3. Der Beitrag ist bis 30.April des laufenden Jahres an den Förderverein Sächsisches 
Sportmuseum Leipzig e.V. zu entrichten.
beschlossen zur Gründungsversammlung am 10.10.1991
                          
Nachtrag:
Paragraph 1 Abs. a)
  
Bei der Mitgliederversammlung am 31.März 2007 einstimmig beschlossen:
Neuer Beitrag ab 31.03.2007: 
Mitglieder 40.- €,    Rentner 25.- €,    juristische  Personen ab 50.- €
 

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